Interne Meldestelle für das Hinweisgeberschutzgesetz
Im Rahmen der Umsetzung der Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und zur Sicherstellung eines ethischen sowie gesetzes- und rechtskonformen Verhaltens unseres Unternehmens haben wir eine interne Meldestelle für Sie eingerichtet.
Unter anderem alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Unternehmens - auch ehemalige - sowie unsere Geschäftspartner haben hierüber die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, den Verhaltenskodex und Richtlinien abzugeben.
Die interne Meldestelle finden Sie hier:
Meldestelle des Caritasverbandes Tecklenburger Land e.V. nach dem Hinweisgeberschutzgesetz