Illegale Drogen
Als illegale Drogen gelten alle natürlichen oder künstlichen Substanzen, die in den Anlagen 1 bis 3 des Betäubungsmittelgesetzes aufgeführt sind.
Die bekanntesten illegalen Drogen sind Haschisch bzw. Marihuana, Crack, Kokain, Morphium und Heroin sowie diverse synthetisch hergestellte Drogen ("Designer-Drogen").
Dem Betäubungsmittelgesetz zufolge sind der Erwerb, der Besitz, der Handel und die Herstellung von illegalen Drogen nur unter strengen Bedingungen erlaubt. Legal sind sie besonders für den medizinischen Einsatz sowie für Forschungszwecke. Allerdings sind ausschließlich der Besitz, Erwerb und Handel sowie die Herstellung illegaler Drogen strafbar - der Konsum von illegalen Drogen ist tatsächlich nicht verboten und daher auch nicht von Strafe bedroht.