Individuelle Hilfen für Kinder, Jugendliche und Familien
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung). Voraussetzung ist allerdings, dass eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes oder Jugendlichen geeignet und notwendig sein. Dabei wird das engere soziale Umfeld mit einbezogen.
Die Individuelle Einzelfallhilfe umfasst pädagogische und damit verbundene therapeutische Leistungen. Diese werden kurzfristig und passgenau angeboten.