Hilfe für junge Volljährige
Hilfe für junge Volljährige kann sowohl als „fortgesetzte Hilfe“ zur Erziehung gewährt werden, wie auch als „Ersthilfe“, die erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt wird.
Bei einer „fortgesetzten Hilfe“ zur Erziehung wird die Jugendhilfemaßnahme auch nach dem Erreichen der Volljährigkeit fortgeführt. Die Fortsetzung der Hilfe zur Erziehung soll einen jungen Volljährigen bei der Persönlichkeitsentwicklung und dem Erlernen einer eigenverantwortlichen Lebensführung unterstützen. Hilfe für junge Volljährige wird in der Regel bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt (in besonderen Einzelfällen auch darüber hinaus).
Junge Volljährige können nach Beendigung der Jugendhilfe nachbetreut werde. Zu diesem Zweck kann eine bestimmte Anzahl Kontaktstunden für Beratung vereinbart werden. Diese Nachbetreuung soll dazu dienen, Unterstützung durch die gewohnte Bezugsperson bei Notfällen und Einzelfragen zu gewährleisten.