Erziehungsbeistand
Für eine Erziehungsbeistandschaft kommen in der Regel Kinder/Jugendliche im Alter von etwa neun bis 18 Jahren in Frage. Die Dauer der Maßnahme ist längerfristig.
Eine Erziehungsbeistandschaft unterstützt in folgenden Situationen:
- Problematische Beziehungen zwischen Eltern und Kind/Jugendlichem, schulische Problematiken
- Sinnvolle Gestaltung von Freizeit
- Andere soziale Bezüge
Die Erziehungsbeistandschaft hat vorbeugenden und beratenden Charakter. Sie ergänzt die familiäre Situation, indem sie Eltern oder Bezugspersonen in Erziehungsfragen berät und unterstützt.