Ihr Weg zur Hilfe
Wie kommen eine Familie, ein Kind/Jugendlicher an die Hilfe der Flexiblen erzieherischen Hilfen?
1. Schritt
Die Familie will etwas verändern und wendet sich an das zuständige Jugendamt.
2. Schritt
Die Eltern stellen einen Antrag beim zuständigen Jugendamt. Die Angemessenheit und Notwendigkeit einer Hilfe zur Erziehung wird seitens des Jugendamtes unter Mitwirkung der Eltern fachlich abgeklärt und durch das Jugendamt bewilligt.
Der Caritasverband Tecklenburger Land e.V. kann als freier Träger der Jugendhilfe die Durchführung übernehmen, sofern die Eltern dies wünschen und das Jugendamt den Auftrag erteilt.
3. Schritt
Die Flexiblen erzieherischen Hilfen (FLEX) legen gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt Ziele in der Zusammenarbeit fest (Hilfeplanverfahren) und mögliche Wege zur Umsetzung werden gemeinsam entwickelt.