Pflege auf Zeit
In der Kurzzeitpflege wird ein pflegebedürftiger Mensch für einen begrenzten Zeitraum stationär in einer Pflegeeinrichtung aufgenommen.
Das kann der Fall sein, wenn
- ein alleinstehender Mensch nach einem Krankenhausaufenthalt noch pflegebedürftig ist und sich auf keinen Fall alleine versorgen kann.
- die Pflegebedürftigkeit eines Menschen plötzlich zunimmt und sichergestellt werden soll, dass die notwendig gewordene Pflege oder die gezielte Aktivierung von Fachkräften durchgeführt wird. Auf diese Weise kann ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden.
- nach schweren Krankheiten eine Nachsorge nötig ist, die nur Pflegefachpersonal durchführen kann.
- der Partner oder die Partnerin eines pflegebedürftigen Menschen krank wird, versorgt werden muss oder stationär in einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationsklinik aufgenommen wird.
- Angehörige in Urlaub fahren wollen und ihr pflegebedürftiges Familienmitglied gut versorgt und betreut werden soll.
- geklärt werden soll, ob eine stationäre Versorgung auf Dauer erforderlich ist.
- man die Zeit überbrücken muss, bis ein geeigneter Dauer-Heimplatz gefunden ist.
Die Pflegeversicherung deckt einen Teil der Kosten ab. Für bis zu vier Wochen im Bereich der Kurzzeitpflege und sechs Wochen im Bereich der Verhinderungspflege im Jahr ist eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse möglich. Die Anzahl der Tage variiert aber entsprechend zu den unterschiedlichen Pflegesätzen.
Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden selbst getragen. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus, kann unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe beantragt werden.
Die Leistungen können in mehrere Zeitabschnitte aufgeteilt werden und miteinander kombiniert werden.